"Nicht der Wind, sondern das Segel bestimmt die Richtung."
(Chinesisches Sprichwort)

Forderungsinkasso

Forderungsinkasso

Ihr Kunde zahlt nicht – was tun?

Am besten zum Anwaltsinkasso! Verschenken Sie keine wertvolle Zeit. Die Erfahrung zeigt, dass Gläubiger, die zunächst lange selbst mahnen und den „Schritt zum Anwalt“ scheuen, am Ende eher leer ausgehen.

Wer kennt nicht diese Situation:

  • Waren pünktlich und ohne Mängel geliefert oder Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt - Rechnung verschickt und kein Zahlungseingang
  • Mahnung geschrieben - keine Reaktion
  • Kunde verzogen - neue Anschrift nicht bekannt

Wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen zu realisieren und Ihren Forderungsausfall so gering wie möglich zu halten. Dazu stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Galling sowie qualifizierte Mitarbeiterinnen mit jahrelanger Erfahrung im Mahnwesen und in der Zwangsvollstreckung für Dienstleistungsunternehmen, Industrie, Handel und Handwerk zur Verfügung.



Ihre Vorteile und Ihr Gewinn

  • Mahnung, Titulierung, Vollstreckung – alles aus einer Hand
  • Im Erfolgsfall keinerlei Gebühren und Auslagen
  • Bei Erfolglosigkeit lediglich Pauschalgebühr und bare Auslagen bis zur Erlangung der Unpfändbarkeitsbescheinigung; nur für weitere Vollstreckungsversuche nach Absprache die gesetzlichen Gebühren und Auslagen


Vorgehensweise

Sie reichen uns Ihre Unterlagen herein und zeitnah erhalten Ihre säumigen Kunden ein anwaltliches Aufforderungsschreiben mit Zahlungsfrist. Ist diese Frist ohne eine Reaktion oder Zahlung verstrichen, schließt sich nach Absprache mit Ihnen sofort das gerichtliche Mahnverfahren im Online - Verfahren an. Das bedeutet, wenn der Mahnbescheidsantrag abends online an das entsprechende Mahngericht versandt wird, erfolgt bereits am nächsten Tag die Zustellung beim Schuldner.

Sobald uns der vollstreckbare Schuldtitel vorliegt, können wir dann die unterschiedlichen Arten von Pfändungen, wie z.B. Lohn- oder Gehaltspfändungen, Kontenpfändungen, Pfändungen von Rentenanwartschaften oder Mobiliarpfändungen einleiten oder auch die Eintragung einer Sicherungshypothek auf den Grundbesitz veranlassen bis hin zur Zwangsversteigerung. Falls Ihr Kunde nicht zu ermitteln ist, können wir mit Hilfe des Internets oder anderen Suchdiensten die Anschrift neu ermitteln lassen, gegebenenfalls auch durch eine Vorortermittlung.

Zum Ziel kommen wir häufig auch durch Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern. Wir versuchen, die höchst mögliche Ratenzahlung bei dem Schuldner durchzusetzen, damit Ihre Forderung schnellstmöglich getilgt wird. Dieser Ratenzahlungsplan wird von uns verfasst, überwacht und ständig aktualisiert, bis Ihre Forderungen nebst Verzugszinsen sowie die durch unsere Beauftragung entstandene Gebühren und Auslagen beglichen sind.Lediglich für den Fall, dass die Forderung uneinbringlich ist, fallen Gebühren für Sie an.
Unsere Tätigkeit bis zur Erlangung der Unpfändbarkeitsbescheinigung durch den Gerichtsvollzieher wird - entsprechend der zuvor mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung - mit einer Pauschale zzgl. unserer baren Auslagen abgegolten. Unternehmen wir nach Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsversuche, fallen die gesetzlichen Gebühren und Auslagen an.

Sollte die Angelegenheit in ein Gerichtsverfahren übergehen, weil der Schuldner gegen die erhobene Forderung Widerspruch oder Einspruch einlegt, entstehen die gesetzlichen Gebühren und Gerichtskosten nach dem Wert der Forderung.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Nach oben

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.